Rechtsprechung
   BAG, 27.06.2012 - 5 AZR 246/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,28631
BAG, 27.06.2012 - 5 AZR 246/11 (https://dejure.org/2012,28631)
BAG, Entscheidung vom 27.06.2012 - 5 AZR 246/11 (https://dejure.org/2012,28631)
BAG, Entscheidung vom 27. Juni 2012 - 5 AZR 246/11 (https://dejure.org/2012,28631)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2012,28631) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (10)

  • openjur.de

    Parallelentscheidung zum Urteil des Gerichts vom 27.06.2012, 5 AZR 51/11.

  • Bundesarbeitsgericht PDF

    Tarifkonkurrenz - Inhaltsnorm - Ausschlussfrist - Auslegung einer Tarifbestimmung als schuldrechtliche Regelung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Tarifkonkurrenz - Inhaltsnorm - Ausschlussfrist - Auslegung einer Tarifbestimmung als schuldrechtliche Regelung

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BAG, 23.02.2011 - 5 AZR 143/10

    Auszahlung der "weiteren Strukturkomponente" bei verspäteter ERA-Einführung

    Auszug aus BAG, 27.06.2012 - 5 AZR 246/11
    Auf das Arbeitsverhältnis der Parteien finden kraft arbeitsvertraglicher Vereinbarung die Tarifverträge der Metall- und Elektroindustrie für das Tarifgebiet Hessen Anwendung, somit auch die Entgelttarifverträge für die Metall- und Elektroindustrie in Hessen, soweit sich aus dem Ergänzungstarifvertrag als unternehmensbezogenen Verbandstarifvertrag nichts anderes ergibt (vgl. BAG 23. Februar 2011 - 5 AZR 143/10 - Rn. 13) .

    Zwar sind die Tarifvertragsparteien bei Abschluss des ErgTV davon ausgegangen, dass Abweichungen zum Flächentarifvertrag und den dazu gehörenden Entgelttarifverträgen im Unternehmen der Beklagten geboten sind (vgl. für den Zeitraum vor der ERA-Einführung, BAG 23. Februar 2011 - 5 AZR 143/10 -) .

  • BAG, 17.08.2011 - 5 AZR 490/10

    Haftung nach § 1a AEntG aF - Berechnung des Nettoentgelts

    Auszug aus BAG, 27.06.2012 - 5 AZR 246/11
    Bei der Anwendbarkeit einer Ausschlussfrist handelt es sich um eine rechtsvernichtende Einwendung, die vom Schuldner darzulegen ist (BAG 17. August 2011 - 5 AZR 490/10 - Rn. 25, EzA AEntG § 1a Nr. 8) .
  • BAG, 25.01.2006 - 4 AZR 622/04

    Abgrenzung Großhandel/Einzelhandel - Eingruppierung - Ausschlussfrist

    Auszug aus BAG, 27.06.2012 - 5 AZR 246/11
    Die Nichteinhaltung der Fristen ist - anders als die Verjährung einer Forderung - eine Einwendung, die "von Amts wegen" zu beachten ist und auf die sich der Schuldner nicht berufen muss ( BAG 25. Januar 2006 - 4 AZR 622/04 - Rn. 51 mwN, AP TVG § 1 Tarifverträge: Großhandel Nr. 22 = EzA TVG § 4 Einzelhandel Nr. 55; 25. Januar 2012 - 4 AZR 15/10 - Rn. 46 ) .
  • BAG, 19.05.2010 - 4 AZR 903/08

    Umgruppierung eines Fahrers von Flugzeugschleppern

    Auszug aus BAG, 27.06.2012 - 5 AZR 246/11
    Die Protokollnotiz Nr. 1 zum ErgTV, wonach die Tarifvertragsparteien bei Einführung des Entgeltrahmentarifvertrags für die Beklagte eine Entgeltlinie für die neuen Entgeltgruppen E 1 - E 11 vereinbaren, die den dann bei der Beklagten geltenden Lohn- und Gehaltstabellen entspricht, enthält keine Rechtsnorm iSd. § 1 Abs. 1 TVG, die den Inhalt der Arbeitsverhältnisse der tarifgebundenen Arbeitnehmer hinsichtlich des Entgelts nach der Einführung von ERA selbst regelt (zur Abgrenzung von Inhaltsnormen und schuldrechtlichen Regelungen, vgl. BAG 24. August 2011 - 4 AZR 566/09 - ZTR 2012, 92; 19. Mai 2010 - 4 AZR 903/08 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Lufthansa Nr. 46) .
  • BAG, 24.08.2011 - 4 AZR 566/09

    Elementenfeststellungsklage - Auslegung einer Tarifvertragsbestimmung -

    Auszug aus BAG, 27.06.2012 - 5 AZR 246/11
    Die Protokollnotiz Nr. 1 zum ErgTV, wonach die Tarifvertragsparteien bei Einführung des Entgeltrahmentarifvertrags für die Beklagte eine Entgeltlinie für die neuen Entgeltgruppen E 1 - E 11 vereinbaren, die den dann bei der Beklagten geltenden Lohn- und Gehaltstabellen entspricht, enthält keine Rechtsnorm iSd. § 1 Abs. 1 TVG, die den Inhalt der Arbeitsverhältnisse der tarifgebundenen Arbeitnehmer hinsichtlich des Entgelts nach der Einführung von ERA selbst regelt (zur Abgrenzung von Inhaltsnormen und schuldrechtlichen Regelungen, vgl. BAG 24. August 2011 - 4 AZR 566/09 - ZTR 2012, 92; 19. Mai 2010 - 4 AZR 903/08 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Lufthansa Nr. 46) .
  • BAG, 25.01.2012 - 4 AZR 15/10

    Eingruppierung als Oberarzt nach Entgeltgruppe Ä 3 des TV-Ärzte/VBGK -

    Auszug aus BAG, 27.06.2012 - 5 AZR 246/11
    Die Nichteinhaltung der Fristen ist - anders als die Verjährung einer Forderung - eine Einwendung, die "von Amts wegen" zu beachten ist und auf die sich der Schuldner nicht berufen muss ( BAG 25. Januar 2006 - 4 AZR 622/04 - Rn. 51 mwN, AP TVG § 1 Tarifverträge: Großhandel Nr. 22 = EzA TVG § 4 Einzelhandel Nr. 55; 25. Januar 2012 - 4 AZR 15/10 - Rn. 46 ) .
  • LAG Düsseldorf, 03.02.2011 - 5 Sa 1487/10

    Auslegung eines Ergänzungstarifvertrags bei Protokollnotiz zur Fortgeltung

    Auszug aus BAG, 27.06.2012 - 5 AZR 246/11
    Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 3. Februar 2011 - 5 Sa 1487/10 - aufgehoben.
  • LAG München, 15.07.2021 - 3 Sa 35/21

    Tarifliche Ausschlussfrist, Geltendmachung, Zugang, Darlegungslast

    Denn die fristgerechte Geltendmachung ist materiell-rechtliche Voraussetzung des Anspruchs (vgl. BAG, Urteil vom 27.06.2012 - 5 AZR 246/11 - Rn. 27; Treber in Schaub, ARHdb, 18. Aufl. 2019, § 209 Rn. 47).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht